Rechtsprechung
LG Düsseldorf, 01.07.2008 - 4a O 69/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche eines Vertrieblers im Hinblick auf den Vertrieb eines wasserspeichernden Hybridmaterials
- Zentrum für gewerblichen Rechtsschutz
Wasserspeicherndes Hybridmaterial
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (14)
- BGH, 05.10.2000 - I ZR 237/98
Vielfachabmahner - Mißbräuchliche Rechtsausübung
Auszug aus LG Düsseldorf, 01.07.2008 - 4a O 69/08
Ein Missbrauch im Sinne dieser Vorschrift liegt vor, wenn der Anspruchsberechtigte mit der Geltendmachung des Anspruchs überwiegend sachfremde, für sich gesehen nicht schutzfähige Interessen und Ziele verfolgt und diese als eigentliche Triebfeder und als das beherrschende Motiv der Verfahrenseinleitung erscheinen (BGH GRUR 2000, 1089, 1090 - Missbräuchliche Mehrfachverfolgungen; BGH GRUR 2001, 82 - Neu in Bielefeld I; BGH GRUR 2001, 260, 261 - Vielfachabmahner).Ein Missbrauch ist dann anzunehmen, wenn die Abmahntätigkeit sich verselbstständigt, dass heißt in keinem vernünftigen Verhältnis zur eigentlichen Geschäftstätigkeit steht und bei objektiver Betrachtung an der Verfolgung bestimmter Wettbewerbsverstöße kein nennenswertes wirtschaftliches Interesse außer dem Gebührenerzielungsinteresse bestehen kann (BGH GRUR 2001, 260, 261 - Vielfachabmahner).
- LG Düsseldorf, 01.07.2008 - 4a O 100/08
Wasserquellbares Hybridmaterial
Auszug aus LG Düsseldorf, 01.07.2008 - 4a O 69/08
Zwar hat die Antragstellerin mit dem Parallelverfahren 4a O 100/08 ein weiteres Verfügungsverfahren gegen die Antragsgegnerin betreffend das Produkt "Arpolith" eingeleitet.Während die Antragsstellerin im hiesigen Verfahren wettbewerbsrechtliche Ansprüche gegen die Antragsgegnerin unter dem Gesichtspunkt des Verrats von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen geltend macht, geht sie gegen die Antragsgegnerin in dem Verfahren 4a O 100/08 wegen Verletzung eines Gebrauchsmusters vor.
- BGH, 06.04.2000 - I ZR 76/98
Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von …
Auszug aus LG Düsseldorf, 01.07.2008 - 4a O 69/08
Ein Missbrauch im Sinne dieser Vorschrift liegt vor, wenn der Anspruchsberechtigte mit der Geltendmachung des Anspruchs überwiegend sachfremde, für sich gesehen nicht schutzfähige Interessen und Ziele verfolgt und diese als eigentliche Triebfeder und als das beherrschende Motiv der Verfahrenseinleitung erscheinen (BGH GRUR 2000, 1089, 1090 - Missbräuchliche Mehrfachverfolgungen; BGH GRUR 2001, 82 - Neu in Bielefeld I; BGH GRUR 2001, 260, 261 - Vielfachabmahner).
- BGH, 06.05.1999 - I ZR 199/96
Tele-Info-CD
Auszug aus LG Düsseldorf, 01.07.2008 - 4a O 69/08
Es müssen also gerade die übernommenen Gestaltungsmerkmale geeignet sein, im Verkehr auf eine bestimmte betriebliche Herkunft oder auf die Besonderheit des jeweiligen Erzeugnisses hinzuweisen (BGH GRUR 1999, 923, 927 - Tele-Info-CD). - BGH, 06.04.2000 - I ZR 67/98
Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von …
Auszug aus LG Düsseldorf, 01.07.2008 - 4a O 69/08
Ein Missbrauch im Sinne dieser Vorschrift liegt vor, wenn der Anspruchsberechtigte mit der Geltendmachung des Anspruchs überwiegend sachfremde, für sich gesehen nicht schutzfähige Interessen und Ziele verfolgt und diese als eigentliche Triebfeder und als das beherrschende Motiv der Verfahrenseinleitung erscheinen (BGH GRUR 2000, 1089, 1090 - Missbräuchliche Mehrfachverfolgungen; BGH GRUR 2001, 82 - Neu in Bielefeld I; BGH GRUR 2001, 260, 261 - Vielfachabmahner). - BGH, 12.07.2001 - I ZR 40/99
Laubhefter; Bestimmtheit eines Unterlassungsantrags; Wettbewerbsrechtlicher …
Auszug aus LG Düsseldorf, 01.07.2008 - 4a O 69/08
Wettbewerbliche Eigenart liegt vor, wenn die konkrete Ausgestaltung oder bestimmte Merkmale des Erzeugnisses geeignet sind, die interessierten Verkehrskreise auf seine betriebliche Herkunft oder seine Besonderheiten hinzuweisen (st. Rspr; vgl. BGH WRP 1976, 370, 372 - Ovalpuderdose; BGH GRUR 2002, 86, 89 - Laubhefter; BGH GRUR 2003, 973, 974 - Tupperwareparty). - BGH, 10.04.2003 - I ZR 276/00
Streit um Rechte aus der Bezeichnung "Tupper(ware)party"
Auszug aus LG Düsseldorf, 01.07.2008 - 4a O 69/08
Wettbewerbliche Eigenart liegt vor, wenn die konkrete Ausgestaltung oder bestimmte Merkmale des Erzeugnisses geeignet sind, die interessierten Verkehrskreise auf seine betriebliche Herkunft oder seine Besonderheiten hinzuweisen (st. Rspr; vgl. BGH WRP 1976, 370, 372 - Ovalpuderdose; BGH GRUR 2002, 86, 89 - Laubhefter; BGH GRUR 2003, 973, 974 - Tupperwareparty). - BGH, 07.02.2002 - I ZR 289/99
Bremszangen
Auszug aus LG Düsseldorf, 01.07.2008 - 4a O 69/08
Der Verkehr kann sich dabei nur an den äußeren Gestaltungsmerkmalen orientieren, also daran, wie ihm das Produkt begegnet (BGH GRUR 2002, 820, 822 - Bremszangen). - BGH, 15.03.1955 - I ZR 111/53
- Möbelpaste -, Betriebsgeheimnis, Vertragsstrafe, Ersatz des weitergehenden …
Auszug aus LG Düsseldorf, 01.07.2008 - 4a O 69/08
Unter einem Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis ist jede im Zusammenhang mit einem Geschäftsbetrieb stehende, nicht offenkundige, sondern nur einem begrenzten Personenkreis bekannte Tatsache zu verstehen, an deren Geheimhaltung der Unternehmensinhaber ein berechtigtes wirtschaftliches Interesse hat und die nach seinem bekundeten oder doch erkennbaren Willen geheim bleiben soll (BGH GRUR 1955, 424, 425 - Möbelwachspaste; BGH GRUR 1961, 40, 43 - Wurftaubenpresse;… Hefermehl/Bornkamm/Köhler, UWG, 26. Auflage 2008, § 17 Rz. 4 m. w. N.). - BGH, 19.11.1982 - I ZR 99/80
Wettbewerbsrechtlicher Anspruch auf Unterlassung der Herstellung von …
Auszug aus LG Düsseldorf, 01.07.2008 - 4a O 69/08
Mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist dabei davon auszugehen, dass der ausgeschiedene Beschäftigte in der Weitergabe und Verwertung von redlich erworbenen Betriebsgeheimnissen frei ist (BGH GRUR 1964, 216, 216 - Milchfahrer; BGH GRUR 1983, 179, 181 - Stapel-Automat;… Hefermehl/Bornkamm/Köhler, UWG, 26. Auflage 2008, § 17 Rz. 59). - BGH, 19.06.1974 - I ZR 20/73
Ovalpuderdose
- BGH, 01.07.1960 - I ZR 72/59
Wurftaubenpresse
- OLG Zweibrücken, 09.02.1996 - 2 W 21/95
Rechtmäßigkeit von Werbemaßnahmen eines auf Sonderaufbauten für Lkws …
- OLG Hamburg, 05.07.1984 - 3 U 46/84
Dringlichkeit eines Gewinnspielverbotes; Wettbewerbswidrigkeit eines Glücksspiels
- LG Düsseldorf, 01.07.2008 - 4a O 100/08
Wasserquellbares Hybridmaterial
Zwar hat die Antragstellerin mit dem Parallelverfahren 4a O 69/08 ein weiteres Verfügungsverfahren gegen die Antragsgegnerin betreffend das Produkt "Arpolith" eingeleitet.Während die Antragsstellerin im Verfahren 4a O 69/08 wettbewerbsrechtliche Ansprüche gegen die Antragsgegnerin unter dem Gesichtspunkt des Verrats von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen beziehungsweise der nachschaffenden Leistungsübernahme geltend macht, geht sie gegen die Antragsgegnerin im hiesigen Verfahren wegen Verletzung eines Gebrauchsmusters vor.
Im Übrigen war in dem Verfahren 4a O 69/08 im Zeitpunkt des im hiesigen Verfahren gestellten Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung bereits Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt worden.
Dies wäre im Verfahren 4a O 69/08 aufgrund des zwischenzeitlich anberaumten Verhandlungstermins nicht möglich gewesen, so dass die Antragstellerin auch aus diesem Grund ein berechtigtes Interesse an der Einleitung eines weiteren Verfahrens hatte.